Am 19. Januar 1919 durften Frauen in Deutschland zum ersten Mal aktiv und passiv wählen – eine Revolution. Mit diesem Gedenktag an die verfassungsgebende Wahl zur Deutschen Nationalversammlung gebührt aber auch den Sozialdemokraten besondere Aufmerksamkeit: Denn das Frauenwahlrecht ist vor allem ihnen zu verdanken.
„Heutzutage ist es kaum noch vorstellbar, dass es jemals anders war in unserer Gesellschaft. Für uns ist es selbstverständlich, dass Männer und Frauen gleichberechtigt wählen können. Es ist noch immer ein Ding der Unmöglichkeit, dass wir im täglichen Leben nach wie vor Unterschiede zwischen Männer und Frauen – hier sei beispielsweise die Entlohnung genannt – erleben. Daher steht die SPD auch noch heute für zentrale Themen wie Gleichstell
ung, die Frauenquote, Entgeltgleichheit sowie für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Menschenhandel und Prostitution. Insofern bin ich stolz darauf, dass meine engagierten Vorgänger vor 95 Jahren den Grundstein dafür gelegt haben – und das ist für mich auch eine Verpflichtung für die Zukunft“, so Martin Rabanus.
Hintergrund:
Die SPD war die einzige Partei im Deutschen Reich, welche die Forderung nach dem Frauenwahlrecht in ihr Programm aufgenommen hatte. 1895 brachte die SPD unter August Bebel einen entsprechenden Gesetzentwurf in den deutschen Reichstag ein. Die Männer aller Parteien – außer der SPD – lehnten unter Gelächter den Antrag ab. Der Kampf um staatsbürgerliche Gleichstellung dauerte noch zwei Jahrzehnte an, bei denen lediglich die Sozialdemokraten an der Seite der Frauenverbände standen. Am 12. November 1918 war es dann aber soweit: In der Weimarer Verfassung wurde das Wahlrecht für Männer und Frauen ab dem 20. Lebensjahr gesetzlich verankert und am ersten Wahltag, im Januar 1919, von einer überwältigenden Mehrheit angenommen. 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab und 37 weibliche Abgeordnete zogen am 19. Januar 1919 ins Parlament ein. Die SPD stellte mit 8,7 Prozent den größten Frauenanteil unter den Abgeordneten aller Parteien.